1. Eine Anmeldung für unser Unterrichtsprogramm ist verpflichtend und im Normalfall für ein Semester gültig. Nach Ablauf des Semesters verlängert sich die Vereinbarung automatisch für ein weiteres Semester, sofern dies nicht mit einer schriftlichen Kündigung (Frist von 2 Wochen vor Ablauf des Semesters) widerrufen wird.
2. Die Unterrichtsplätze können nur nach Ausmaß des Lehrangebots vergeben werden. Eine Anmeldung an sich gilt daher noch nicht als Aufnahme in den Unterrichtsbetrieb. Zudem behält sich der Betreiber der Musikschule vor, wem Unterricht gewährt wird.
3. Die Unterrichtsgebühren sind im Voraus oder nach jeder Stunde zu bezahlen - siehe verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten. Bezahlt werden nur erhaltene Stunden. Ausnahmen sind: musikalische Früherziehung, Gruppenunterricht und Kurse. Entfällt beim Partnerunterricht ein Schüler(in), so verringert sich die Unterrichtszeit auf 30 Minuten für die betroffene Unterrichtseinheit.
4. Der Unterricht findet grundsätzlich wöchentlich statt. An Feiertagen und in den Ferien findet kein Unterricht statt, ist auf Wunsch aber möglich. Fenstertage sind nicht unterrichtsfrei. Die Ferienregelung richtet sich nach jenen der öffentlichen Schulen.
5. Bei Verhinderung (z.B. Erkrankung) einer Lehrkraft wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder kann auf Wunsch entfallen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich aus organisatorischen Gründen ein Lehrerwechsel ergeben kann.
6. In Ausnahmefällen (!) kann der Unterricht abgesagt werden. Dies muss allerdings mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtseinheit sein, da wir ansonsten den versäumten Unterricht verrechnen müssen. Kann eine Unterrichtseinheit nicht eingehalten werden, empfehlen wir Ihnen Ihre Lehrkraft zu kontaktieren um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Es besteht kein Recht auf diesen Passus - dies ist eine Serviceleistung der Vienna Music School.
7. Sollte sich ein(e) Schüler(in) entscheiden vor Beendigung des laufenden Semesters den Unterricht nicht mehr in Anspruch zu nehmen, so kann leider kein Kostenersatz erstattet werden. Es müssen die Unterrichtsgebühren bis zur Beendigung des Semesters bezahlt werden.
8. Es werden keine Haftungen bezüglich Gehörschäden oder ähnlichem übernommen, die Aufsichtspflicht bleibt bei den Erziehungsberechtigten. Sie akzeptieren hiermit die Unterrichtsinhalte der VMS.
9. Jeder Schüler(in) wird mit Aufnahme automatisch ein passives Mitglied des Vereines zur Förderung des Instrumentalunterrichts in Österreich und mit Austritt aus der Vienna Music School automatisch wieder gelöscht. Es werden dadurch keine weiteren Verpflichtungen eingegangen.